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Ihre Chance, Gutes zu tun und die Welt zu verändern!

Geldauflagen

Durch Ihre Zuweisung fördern Sie unsere internationalen Hilfsprojekte für Menschen die an Lepra, Tuberkulose oder vernachlässigten Tropenkrankheiten leiden. Die DAHW folgt in ihrer Projektarbeit einem integrierten Ansatz, der medizinische und soziale Aspekte berücksichtigt.

Informationen für Geldauflagen-Zuweiser:

Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen. Sie können dadurch das Schicksal unserer Lepra- und Tuberkulosepatienten positiv beeinflussen. Im Gegenzug bieten wir:

  • Entlastung bei der Eingangsüberwachung der Zahlungen, durch zeitnahe Meldung der erfolgten oder versäumten Zahlungen.
  • Wir haben ein separates Sonderkonto für Geldauflagen bei der Liga-Bank Würzburg eingerichtet:
Sonderkonto für Geldauflagen

Liga-Bank Würzburg:
IBAN: DE05 7509 0300 0003 0115 93
BIC: GENODEF1M05

  • Gerne senden wir Ihnen vorbereitete Adressaufkleber und Überweisungsträger.
  • Wir stellen keine Zuwendungsbestätigungen für Zahlungen von Geldauflagen aus.
  • Wir sind eingetragen in den Listen der Oberlandesgerichte und seit 2016 in den Listen der Oberstaatsanwaltschaften Rheinland-Pfalz. Dorthin melden wir jährlich die Summe der Zuweisungen und der eingegangenen Zahlungen. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen wie den Nachweis der Gemeinnützigkeit erfüllen wir und teilen Neuigkeiten wie Satzungsänderungen unverzüglich mit.

Selbstverständlich behandeln wir alle Vorgänge und Informationen im Zusammenhang mit Geldauflagen mit absoluter Diskretion.

Hinweise für Zahlungspflichtige – so kommt Ihre Überweisung bei uns an:

Ihre Zahlung erfolgt nicht freiwillig, umso mehr danken wir Ihnen für diese Unterstützung. Wir gehen verantwortungsvoll mit dem Geld um und Sie schenken Menschen die von Lepra oder Tuberkulose betroffen sind ein gesundes Leben in Würde.

Bitte überweisen Sie Geldauflagen ausschließlich auf unser Sonderkonto für Geldauflagen.

Sonderkonto für Geldauflagen

Liga-Bank Würzburg:
IBAN: DE05 7509 0300 0003 0115 93
BIC: GENODEF1M05

  • Verwendungszweck: das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen
  • Ihre Zahlungen müssen pünktlich erfolgen, da wir deren Eingang den zuständigen Behörden bestätigen, damit Sie entlastet werden.
  • Benötigen Sie einen Zahlungsaufschub oder wollen eine Ratenzahlung vereinbaren, kontaktieren Sie bitte direkt die zuständige Behörde. Wir dürfen diese Entscheidung nicht treffen.
  • Für Zahlungen zur Erfüllung von Geldauflagen erhalten Sie grundsätzlich keine Spendenbescheinigung.

 

Für weitere Fragen oder Auskünfte kontaktieren Sie unsere Geldauflagenverwaltung.

Sandra
Dittrich
Sachbearbeiterin Geldauflagen und Stiftungen
+49 (0) 931 7948-255