In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung. Weltweit sind es ungefähr eine Milliarde Menschen. Das entspricht 15 % der Bevölkerung.
Diese Menschen haben uneingeschränkt und selbstverständlich das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Um dies zu sichern gibt es die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen (UN).
Eine Konvention ist ein Übereinkommen, das von Menschen oder Staaten einvernehmlich eingehalten wird. Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde im Jahr 2007 verfasst und trat am 3. Mai 2008 in Kraft. Deutschland und derzeit 177 weitere Länder bekennen sich zur UN-Konvention und haben sich mit ihrer Unterzeichnung dazu verpflichtet, sie umzusetzen.
Und was steht in der Konvention?
- Jeder Mensch hat Rechte.
- Diese Rechte gelten genau so auch für Menschen mit Behinderung.
- Jeder Mensch mit Behinderung soll ein gutes Leben haben und gut behandelt werden.
- Die Menschenwürde gilt für alle Menschen, jeder Mensch ist also besonders und so viel wert wie alle anderen Menschen auch.
- Niemand darf diskriminiert werden, keiner darf schlechter behandelt werden, nur weil er anders ist oder eine Behinderung hat.
- Jeder Mensch muss die Hilfe bekommen, die er braucht.
- Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben, um das Gleiche schaffen zu können.
- Das heißt zum Beispiel, dass auch behinderte Menschen in eine Schule gehen können und eine Arbeit bekommen können. Dafür sollen sie die Hilfe bekommen, die sie brauchen.
- Alle Menschen dürfen gleich an der Gesellschaft teilhaben, niemand darf ausgeschlossen werden.
- Jeder Mensch darf für sich selbst entscheiden, niemand darf einfach über einen anderen Menschen bestimmen.
Die UN-Konvention fordert also, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Sie setzt sich für Menschen mit Behinderung ein, damit diese nicht benachteiligt werden und vollständig Mitglieder der Gesellschaft werden.