Die Behindertenrechtskonvention

Im Jahr 2007 wurde die Behindertenrechtskonvention verfasst, die am 3. Mai 2008 in Kraft trat. Sie wurde am 26. März 2009 von Deutschland unterzeichnet. Damit sind die 26 Artikel dieser Konvention bindend und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und deren Umsetzung müssen ihnen entsprechen. Die Artikel der Konvention beschreiben bestimmte Sachverhalte bzw. berücksichtigen bestimmte Personengruppen. Die darin enthaltenen Grundsätze sind:

  • Achtung der Würde jedes Menschen, inkl. Autonomie, Unabhängigkeit und die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen
  • die Nichtdiskriminierung
  • die volle und wirksame Teilhabe an der und Einbeziehung in die Gesellschaft
  • die Achtung vor der Unterschiedlichkeit der Menschen mit Behinderungen und das Akzeptieren dieser als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit
  • die Chancengleichheit
  • die Zugänglichkeit
  • die Gleichberechtigung von Mann und Frau
  • die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität

Die Inklusionsstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ)

Die Behindertenrechtskonvention soll und muss nicht nur in Deutschland, sondern auch bei allen internationalen Aktivitäten der Regierung umgesetzt werden – so zum Beispiel in der sog. Entwicklungszusammenarbeit. Darum hat das BMZ, das Projekte in armen Ländern, den sog. Entwicklungsländern fördert, 2013 einen eigenen Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. Er soll gewährleisten, dass auch sie von der Entwicklungszusammenarbeit profitieren. Dabei verfolgt es einen zweigleisigen Ansatz: Zum einen werden Projekte gefördert, die sich speziell an Menschen mit Behinderungen richten. Zum anderen sollen strukturelle Ursachen von sozialer Ungleichheit bekämpft werden. Ende 2019 folgte die Veröffentlichung einer „Inklusionsstrategie“ des BMZ, an der auch die DAHW Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe mitgearbeitet hat und ihre Erfahrungen einbringen konnte.

Die Kernelemente dieser Inklusionsstrategie sind:

  • Inklusion von Menschen mit Behinderung ist ein Menschenrecht und Grundvoraussetzung für eine sozial gerechte und nachhaltige Entwicklung demokratischer Gesellschaften
  • Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wird auf Grundlage der Behindertenrechtskonvention die Agenda 2030 (nachhaltige Entwicklungsziele) umsetzen, gemäß dem Ziel „Niemanden zurücklassen“
  • Die Umsetzung geschieht auf Basis der Menschenrechte und ist als Querschnittsaufgabe Bestandteil aller Projekte und Programme des BMZ
  • Das BMZ fördert und entwickelt Veränderungsprozesse für Inklusion in den eigenen Tätigkeiten, fordert diese aber auch bei anderen Partnern und auf der internationalen politischen Ebene ein
  • Im Fokus hierbei steht die Einbindung von Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung und deren spezielle Förderung
  • Im Zuge seiner Arbeit nutzt das BMZ die Möglichkeit des globalen Erfahrungsaustausches und setzt sich weltweit für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein

Einfach gesagt: Die Inklusionsstrategie verpflichtet dazu, in allen Projekten und Programmen in der Entwicklungszusammenarbeit Menschen mit Behinderungen
und deren besonderen Bedarfe von Anfang an zu berücksichtigen und diese gleichberechtigt in Planung und Umsetzung einzubinden.